Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Auto Abo movver der Autohaus Siebrecht GmbH

 

  1. Gegenstand und Geltungsbereich, Buchungsberechtigung, Bonitätsprüfung, Vertragsschluss

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Mietverträge zwischen der Autohaus Siebrecht GmbH („AHSIEBRECHT“) und dem Vertragspartner („Mieter“) (jeweils/gemeinsam auch: „Partei/en“), die die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs („Miete“) zum Gegenstand haben.

1.2 Soweit es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer (§14 BGB) handelt, wird Folgendes vereinbart: Diese AGB gelten ausschließlich. Diesen AGB entgegenstehende, von ihnen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Mieters erkennt AHSIEBRECHT nicht an, es sei denn, AHSIEBRECHT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Die Präsentation und Bewerbung von Fahrzeugen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Mieter meldet sich mit bestehenden Kundendaten an oder gibt die hierzu erforderlichen Daten neu ein. Durch Betätigen des Buttons „Jetzt Bestellen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB ab. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn AHSIEBRECHT die Bestellung durch eine explizite Vertragsbestätigung oder durch die Lieferung des Fahrzeugs annimmt.

1.4 Mieter kann nur sein („Buchungsberechtigter“), wer bei Abgabe des Angebotes:

  1. einen Wohnsitz (§ 7 Abs. 1 BGB) in Deutschland hat,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. eine gültige deutsche oder nationale Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR besitzt,
  4. zusätzlich bei Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, einen Geschäftssitz in Deutschland hat.

AHSIEBRECHT kann vor Überlassung und anlassbezogen auch nach Überlassung im datenschutzrechtlich zulässigen Maße verlangen, dass jeder Fahrer sich mithilfe eines gewählten Legitimationsverfahrens identifiziert und die Fahrerlaubnis nachweist. Sofern AHSIEBRECHT keinen anderen Verifizierungsprozess anbietet (z.B. über „IDnow“), wird der Mieter aufgefordert, einen amtlichen Identitätsnachweis, einen gültigen Führerschein und (bei Unternehmen) einen Handelsregisterauszug zu übermitteln. AHSIEBRECHT kann das Angebot ablehnen, wenn die Nachweise nicht innerhalb von 48 Stunden übermittelt werden.

1.5 Der Mieter ist damit einverstanden, dass AHSIEBRECHT die Bonität des Mieters vor Annahme des Angebots prüft („Bonitätsprüfung“). Dies erfolgt über die CRIF GmbH und bei Unternehmern zusätzlich über die Creditreform Rating AG.

1.6 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung von AHSIEBRECHT („Buchungsbestätigung“) in Textform. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der Mietvertrag geschlossen.

1.7 Kein Widerrufsrecht Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB) nach § 355 BGB besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da der Vertrag die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder für einen spezifischen Zeitraum vorsieht. Mit der verbindlichen Buchung kommt ein Vertrag zustande, der nicht widerrufen werden kann.

  1. Lieferzeit

Bei sofort verfügbaren Fahrzeugen ist eine Lieferung frühestens 14 Tage nach Abschluss des Mietvertrages möglich.

  1. Mietgegenstand

Mietgegenstand ist das im Vertrag näher bezeichnete Fahrzeug mit dem dort aufgeführten Sonderzubehör. Im Fahrzeug sind Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten enthalten, diese sind jedoch nicht im Mietumfang inkludiert. Der Mietgegenstand wird dem Mieter zur vorübergehenden Nutzung überlassen und nicht an ihn übereignet; die Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt bei AHSIEBRECHT.

  1. Vertragliche Leistungen

4.1 Vertragliche Leistungen der AHSIEBRECHT Die AHSIEBRECHT stellt ausschließlich Mietern zwischen dem vollendeten 21. und dem 70. Lebensjahr für den vertraglich vereinbarten Zeitraum ein Fahrzeug zu Verfügung.

4.2 Monatsgebühr In der Monatsgebühr sind Fahrzeugmiete, Zulassungskosten, Kfz-Steuer, Rundfunkgebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, HU/AU, Bereifung mit Allwetterreifen und die KFZ-Versicherung enthalten. Nicht enthalten sind Betriebsflüssigkeiten aller Art (Kraftstoffe, AdBlue, Motoröl etc.). Der Mieter ist verpflichtet, Füllstände zu prüfen und auf eigene Rechnung aufzufüllen; für hieraus resultierende Schäden haftet der Mieter.

Kosten für einen Ersatzwagen bei unfallbedingten Werkstattaufenthalten sind nicht in der Monatsgebühr enthalten. Bei regulären Inspektionen/Wartungen greift die Regelung zur Ersatzmobilität gemäß Gebührenkatalog (Anhang 1).

Die Monatsgebühr wird per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte belastet. Je nach vereinbartem Übergabetag können bis zu zwei Monatsmieten im Voraus abgebucht werden, danach sind die Raten am ersten Tag des Vertragsmonats fällig. Im Fall einer vom Mieter zu vertretenden Rücklastschrift berechnet AHSIEBRECHT eine pauschale Gebühr gemäß Anhang 1.

4.3 Zulassung Das Fahrzeug wird auf die AHSIEBRECHT zugelassen.

4.4 Kautionen Die AHSIEBRECHT verzichtet grundsätzlich auf eine Kaution, behält sich jedoch vor, bei abweichender Bonität eine solche zu erheben. Die maximale Höhe ergibt sich aus dem Gebührenkatalog. Die Kaution wird innerhalb von 4 Wochen nach Begleichung aller offenen Positionen und ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.

4.5 Mehr- und Minderkilometer Überschreitet der Mieter die vertraglich vereinbarte Gesamtfahrleistung, wird die Zuzahlung im Folgemonat oder nach Rückgabe in Rechnung gestellt. Eine Vergütung, Erstattung oder Verrechnung von Minderkilometern durch die AHSIEBRECHT ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4.6 Ansprüche Dritter & Ordnungswidrigkeiten Der Mieter stellt die AHSIEBRECHT von allen Ansprüchen Dritter (inkl. Verwarnungs- und Bußgeldern) frei. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist der Mieter verpflichtet, eine Aufwandspauschale gemäß dem Gebührenkatalog (Anhang 1) an die AHSIEBRECHT zu leisten.

4.7 Tankregelung Die AHSIEBRECHT übergibt das Fahrzeug vollgetankt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ebenfalls vollgetankt zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlung berechnet AHSIEBRECHT neben den tagesaktuellen Kraftstoffkosten eine Servicepauschale gemäß dem Gebührenkatalog (Anhang 1).

  1. Sonstige Regelungen

5.1 Änderung von Daten: Der Mieter muss Änderungen seiner Daten (Name, Adresse, Bank) unverzüglich anzeigen.

5.2 Fahrtüchtigkeit: Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer gesetzliche Grenzwerte für Alkohol überschreitet oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht.

5.3 Entzug der Fahrerlaubnis: Bei Verlust der Fahrerlaubnis eines Fahrers erlischt unmittelbar dessen Fahrberechtigung. Dies ist AHSIEBRECHT unverzüglich anzuzeigen.

5.4 Nebenpflichten & Auskünfte: Liegen konkrete Anhaltspunkte für unsachgemäßen Gebrauch vor, hat der Mieter auf Anforderung den Standort mitzuteilen und eine Besichtigung zu ermöglichen. Der Mieter muss drohende Zwangsvollstreckungen unverzüglich anzeigen.

  1. Fahrzeugübergabe & Verzug

Die Übergabe erfolgt direkt an den Mieter oder eine bevollmächtigte Person. Nimmt nicht der Mieter das Fahrzeug entgegen, sind zwingend eine Vollmacht sowie Ausweis und Führerschein des Mieters in Kopie vorzulegen. Scheitert die Übergabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, hat er sämtliche entstandenen Kosten gemäß Gebührenkatalog zu ersetzen.

Wird der Lieferzeitpunkt um sechs Wochen überschritten, kann der Mieter AHSIEBRECHT auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Erst mit dieser Aufforderung gerät AHSIEBRECHT in Verzug.

Der Mieter gerät in Annahmeverzug, wenn er zu dem vereinbarten Übergabetermin ohne vorherige Information an die AHSIEBRECHT nicht am Übergabeort anwesend ist oder die Annahme verweigert. Die AHSIEBRECHT ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.

  1. Nutzung des Fahrzeugs

7.1 Nutzungsberechtigte Fahrer Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke an Dritte zu überlassen. Der Versicherungsschutz für Kaskoschäden erlischt in diesem Fall. Eine unentgeltliche Überlassung an Verwandte 1. Grades oder den Lebensgefährten ist gestattet.

Zusatzfahrer müssen über eine gültige Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten verfügen und bei Vertragsschluss vom Hauptvertragspartner schriftlich angegeben werden. Der Mieter ist nicht berechtigt das Fahrzeug zu verpfänden, als Sicherheit zu stellen oder in jedweder Art darüber zu verfügen. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben.

7.2 Instandhaltungspflichten Der Mieter muss Betriebsflüssigkeiten und Reifendruck regelmäßig prüfen und auf eigene Kosten korrigieren. Ein Aufleuchten der Service-Leuchte ist AHSIEBRECHT unverzüglich zu melden. Der Aufforderung, das Fahrzeug in die Werkstatt zu geben, ist unverzüglich nachzukommen.

7.3 Nutzungsbeschränkungen Das Rauchen in dem Fahrzeug ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot wird dem Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Raucher-Pauschalgebühr gemäß Gebührenkatalog (Anhang 1) in Rechnung gestellt. Bei starken Verschmutzungen oder hartnäckigen Geruchsbeeinträchtigungen erfolgt die Berechnung einer Sonderreinigung nach tatsächlichem Aufwand gemäß Gebührenkatalog.

Grundsätzlich untersagt ist es dem Mieter mit dem Fahrzeug an Autorennen, motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings sowie an Geländefahrten teilzunehmen. Weiterhin ist es nicht gestattet, leicht entzündliche, giftige oder gefährliche Stoffe zu transportieren. Eine gewerbliche Personenbeförderung ist nur durch eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der AHSIEBRECHT gestattet.

7.4 Auslandsfahrten Das Mietfahrzeug darf außerhalb Deutschlands für maximal 4 zusammenhängende Wochen (am Stück) genutzt werden. Die Nutzung ist ausschließlich in den folgenden Ländern gestattet: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Iran, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern. Verstöße gegen diese Regelung berechtigen zur fristlosen Kündigung.

  1. Unfälle, Schäden, Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, Schadensfälle unverzüglich zu melden. Weist das Fahrzeug bei Rückgabe Unfallschäden auf, die der Mieter arglistig oder grob fahrlässig nicht unverzüglich gemeldet hat, ist AHSIEBRECHT berechtigt, die Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen oder bei Arglist vollständig zu verweigern. Die Bewertung von Minderwerten erfolgt durch ein Gutachten nach Vorgaben der AHSIEBRECHT.

Der Mieter ist verpflichtet, bei jedem Unfall unverzüglich die Polizei zu verständigen. Eine Anerkenntnis von Ansprüchen gegenüber Unfallbeteiligten oder der Polizei am Unfallort ist zu unterlassen. Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und sämtliche Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere an die AHSIEBRECHT herauszugeben.

  1. Haftung

Bei den durch die abgeschlossene Kaskoversicherung abgedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Mieters auf die vertraglich geregelte Selbstbeteiligung (Standard: 1.000 EUR). Für vertragswidrige Schäden (z.B. mangelnde Füllstände) haftet der Mieter voll. Der Mieter hat bei Pannen oder Unfällen keinen vertraglichen Anspruch auf Ersatzmobilität durch AHSIEBRECHT. Für reguläre Wartungen gilt die im Gebührenkatalog (Anhang 1) ausgewiesene Regelung.

Soweit die AHSIEBRECHT für einen Schaden des Mieters einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet die AHSIEBRECHT auch für einfache Fahrlässigkeit, bei letzterem jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung, Rückgabe

10.1 Laufzeit Wird eine fixe Mietzeit vereinbart, endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf der Zeit. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar.

10.2 Außerordentliche Kündigung Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch AHSIEBRECHT liegt u.a. vor, wenn:

  • der Mieter bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug ist,
  • die Summe der Schäden 5.000 EUR übersteigt,
  • der Reparaturaufwand 10 % des Listenpreises übersteigt,
  • zwei verschuldete Schäden eintreten
  • oder das Fahrzeug unerlaubt ins Ausland verbracht wird.
  • eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, Insolvenzverfahren drohen oder Pfändungen erfolgen,
  • eine Reparatur erforderlich ist, die von der AHSIEBRECHT als unwirtschaftlich angesehen wird (Reparaturkosten erreichen 50% des Zeitwertes).

 

Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Besitzrecht und AHSIEBRECHT ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen. Der Mieter trägt zudem einen pauschalisierten Mehraufwand für die Vermarktung von 500,00 €.

Im Falle einer vom Mieter verschuldeten vorzeitigen Vertragsbeendigung schuldet er die ausstehenden Nettogebühren abzüglich eines Zinsvorteils und abzüglich eines pauschalen Abzugs in Höhe von 20 % für den Entfall der Fahrzeugunterhaltskosten.

Dem Mieter bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass der AHSIEBRECHT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.3 Fahrzeugtausch Die AHSIEBRECHT hat das Recht, das überlassene Mietfahrzeug gegen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug kostenfrei auszutauschen.

10.4 Fahrzeugzustand bei Rückgabe Wurde das Fahrzeug mit Allwetterreifen überlassen, darf der Mieter auf eigene Kosten Winter-/Sommerreifen montieren lassen. Bei Rückgabe müssen jedoch die ursprünglichen Reifen montiert sein. Ein Gutachter ermittelt den abschließenden Zustand.

  1. Allgemeine Bestimmungen & Abtretung

11.1 Abtretung von Forderungen: Die AHSIEBRECHT ist berechtigt, ihre Zahlungsansprüche und sonstigen Forderungen gegen den Mieter einzeln oder in ihrer Gesamtheit an einen Dritten (z. B. einen Finanzierungspartner oder Inkassodienstleister) abzutreten.

11.2 AGB-Änderung: AHSIEBRECHT darf diese AGB aus triftigem Grund für die Zukunft ändern. Dem Mieter wird eine Frist von sechs Wochen zum Widerspruch eingeräumt. Schweigt der Mieter, gelten die Änderungen als akzeptiert.

  1. Datenschutz & Telematik Der Mieter stimmt einer Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung ausdrücklich zu. Dem Mieter ist bekannt, dass aus dem Fahrzeug erfasste technische Daten (Füllstände, Kilometerstände, Reparaturbedarf usw.) automatisch an die AHSIEBRECHT übertragen und dort ausschließlich zu Zwecken der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung verarbeitet werden.
  2. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der AHSIEBRECHT in Uslar. Mit Mietern, die Kaufleute oder juristische Personen sind, wird das Amtsgericht Göttingen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber Ansprüchen der AHSIEBRECHT ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung – ausgenommen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen – ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, werden diese durch gesetzliche Regelungen ersetzt; die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt unberührt.

Anhang 1: Gebührenkatalog der Autohaus Siebrecht GmbH

Dieser Gebührenkatalog ist fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Auto Abo movver der Autohaus Siebrecht GmbH. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich brutto inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Lieferung, Abholung & Fahrzeugtausch
  • Fahrzeugübergabe Uslar: kostenfrei (0,00 €)
  • Lieferung Wunschadresse (ohne Inseln): 299,00 €

 

  • Fahrzeugrückgabe Uslar: kostenfrei (0,00 €)
  • Abholung Wunschadresse (ohne Inseln): 299,00 €

 

  • Erfolglose Abholung Uslar: 149,00 €
  • Erfolglose Leerfahrt Wunschadresse: 299,00 €

 

  • Nahtloser Fahrzeugtausch (Folgebuchung) Uslar: kostenfrei (0,00 €)
  • Nahtloser Fahrzeugtausch (Folgebuchung) Wunschadresse: 149,00 €
  1. Stornierung & Verspätete Rückgabe
  • Stornierung: Kostenfreie Stornierung innerhalb von 24h aus Kulanz. Danach (vor Übergabe): 1 Monatsrate (zzgl. Liefergebühr bei kurzfristiger Disposition).
  • Verspätete Rückgabe: Bis 7 Tage: 1/30 der Monatsrate pro Tag. Ab Tag 8: 1/15 der Monatsrate pro Tag.
  1. Verwaltung & Zahlungsverkehr
  • Bearbeitung Strafzettel/Bußgelder: 35,70 € pro Vorgang
  • Rücklastschriftgebühr: 10,00 € pro Vorgang
  1. Fahrzeugzustand, Fehlteile & Betankung
  • Sonderreinigung (Tierhaare, Flecken): nach Aufwand, mind. 99,00 €
  • Geruchsbehandlung: nach Aufwand, mind. 99,00 €
  • Raucher-Pauschalgebühr: 299,00 €
  • Fehlteile (Schlüssel, Papiere etc.): 49,00 € zzgl. Materialkosten
  • Fehlmengen Tank/Strom: 30,00 € zzgl. tagesaktueller Kraftstoffkosten
  1. Wartung, HU & Ersatzmobilität
  • Ersatzmobilität bei regulärer Wartung: max. 3 Tage kostenfrei
  • Ersatzmobilität bei Unfall/Schaden: vom Mieter zu tragen
  • Überfällige HU (Kundenverschulden > 2 Monate): 99,00 €
  • Verletzung Wartungspflicht (Garantieverlust): max. 20 % des Fahrzeugwerts als Minderwert-Ausgleich. Wird durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt.

Stand: 03/2026